Datenschutz - auch für die KIT-Card ein wichtiges Thema

gtrgrgrgetg

Das KIT legt großen Wert auf den Schutz persönlicher Daten. Das Datenschutzgesetz des Landes Baden Württemberg und die sich daraus ergebenden Rechte der Betroffenen werden in vollem Umfang berücksichtigt und gewährleistet.

Alle Daten, die für KIT-Card erhoben werden, werden einzig für die Erstellung und Verwaltung der KIT-Card genutzt. Sie werden nur dann weitergegeben, wenn dies zur Aufgabenerfüllung unbedingt nötig ist, zum Beispiel an die Bibliothek oder das Studierendenwerk. Eine Nutzung der Daten für einen anderen Zweck, als der, für den sie erhoben worden sind, ist ausgeschlossen, es sei denn die Karteinhaberin, der Karteninhaber haben dazu ihr explizites Einverständnis erklärt.

Die rechtliche Grundlage für die KIT-Card als Studienausweis ergibt sich aus §12, Abs. 4 des LHG BW in Verbindung mit §12, Abs. 3 der "Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT)".

Bei der Nutzung der KIT-Card als Mitarbeiter/innen-Ausweis sei auf die einschlägigen Dienstvereinbarungen und Beschlüsse des Präsidiums des KIT verwiesen.

Auf und in der Chipkarte gespeicherte Daten

Aufdruck auf der Karte:

Studierende:

  • Bild

  • Titel

  • Vornamen

  • Nachname

  • Matrikelnr.

  • Fach

  • Gültigkeit

  • Ausweisnummer

Im Rahmen der Initiative "European Student Card" wird die Matrikelnummer ergänzt durch Länderkennzeichen und " PIC (Participant Identification Code)"  zum European Student Identifier (ESI). Daneben wird noch eine eindeutige URL als QR-Code aufgebracht. Diese URL dient zur europaweit Identifikation des Status. Sie ist durch die in dem QR-Code kodierte ESCN (European Student Card Number) eindeutig jeder KIT-Card für Studierende zugeordnet. Wenn diese für andere Institutionen nutzbar sein soll, so muss die KIT-Card an dem zentralen Server der Initiative registriert werden, wozu ein explizites Einverständnis der Karteninhaberin / des Karteninhabers erforderlich ist. Wenden Sie sich dazu an die Mailadresse service∂kit-card.kit.edu.

Mitarbeiter*innen:   

  • Bild

  • Titel

  • Vornamen

  • Nachname

  • Gültigkeit

  • Ausweisnummer

Daten im Chip:

Chip-Seriennr., Ausweisnummer, Universitätsschlüssel, Geldbörse, Buchungsberechtigungen für Zeitwirtschaft und Zutrittssysteme

 

Chip-Seriennr : = 4 Byte Integer
Ausweisnummer : = 12-stellige fortl. Zahl m. Präfix 1580
European Student Card Number: = Nummer, die auch im QR-Code gespeichert ist (nur für Studierende des KIT)
Universitätsschlüssel : = "1580" für das KIT
Uniersitätsbezeichnung: = "kit.edu" für das KIT
Geldbörse (Mensa) : = Gruppe, Verwaltungsdaten, Börsennr., geheimer Schlüssel
Gruppe : = Student, Mitarbeiter, Gast
Verwaltungsdaten : = Betriebskennung, hier: Studierendenwerk Karlsruhe
Börsennummer :

= 7-stellige eindeutige Zahl

Alle Daten, die auf der KIT-Card gespeichert sind, können jederzeit unter https://my.scc.kit.edu/shib/accountinformationen.php eingesehen werden.

Weitere Informationen zur Technik der KIT-Card finden Sie hier

Rechte der Karteninhaberinnen und Karteninhaber

Die Benutzer der Chipkarte werden auf ihre Rechte nach § 5 des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) hingewiesen:

  • Anspruch auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten (§ 21 LDSG).
  • Anspruch auf Berichtigung, Löschung und Sperrung der zu seiner Person gespeicherten Daten nach Maßgabe der §§ 22 bis 24 LDSG.
  • Anspruch auf Auskunft aus dem Verfahrensverzeichnis (§ 11 LDSG).
  • Vorbringen von Einwendungen eines schutzwürdigen, in der persönlichen Situation begründeten Interesses gegen die Verarbeitung der zu seiner Person gespeicherten Daten (§ 4 Abs. 6 LDSG).

Vorstehende Ansprüche werden auf schriftlichen Antrag gegenüber den betreuenden Einrichtungen geltend gemacht – z. B. von Studierenden gegenüber dem Studierendenservice, von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber der Personalabteilung.

Weiterhin haben die Benutzer der Chipkarte das Recht, den Landesdatenschutzbeauftragten anzurufen (§ 27 LDSG) und ggf. infolge fehlerhafter Datenverarbeitung Schadensersatz nach § 25 LDSG zu verlangen.