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FAQ zum KIT-Card Tausch

Warum muss getauscht werden?

Ab August 2018 wird das Studierendenwerk ein neues Bezahlsystem einführen, das höhere Sicherheitsanforderungen hat. Nach einer Übergangsfrist bis August 2019 kann mit der KIT-Card mit der alten Technologie (zu erkennen am alten Layout) das Bezahlsystem nicht mehr genutzt werden. Das heißt, ab August 2019 kann mit der KIT-Card, die vor dem April 2018 ausgegeben wurde, in der Mensa, im Kasino am CN und der Bibliothek nicht mehr bezahlt werden

Wird meine jetzige KIT-Card ungültig?

Ihre KIT-Card wird zum Zeitpunkt ungültig, der auf die Karte gedruckt ist. So lange können Sie die Karte als Sichtausweis, beispielsweise für den Zugang zum Campus Nord noch nutzen.

Bei Studierenden bleibt die Funktion als offizieller Studienausweis bis zum Ablauf der Gültigkeit der KIT-Card erhalten. Wenn Sie allerdings Ihre neue KIT-Card nicht innerhalb eines Monats nach Bereitstellung abholen, wird Ihre alte KIT-Card für elektronische Dienste vor Ort am KIT gesperrt. Der Grund hierfür sind die eingeschränkten Lagerkapazitäten bei der Abholung der Karte.

Gleichzeitig werden sukzessive die elektronischen Services auf eine neue sicherere Technologie umgestellt, die dann nicht mehr mit der alten Karte nutzbar sind. Als wichtigen Schritt in diese Richtung wird im August 2018 das Bezahlsystem für Mensa, Kantine am CN und in der Bibliothek umgestellt. Für eine Übergangszeit von einem Jahr wird danach auch die alte Karte noch nutzbar sein. Nach August 2019 wird die Bezahlfunktion der alten Karte abgeschaltet

Bleiben die Funktionen der KIT-Card, wie Zugänge oder Bibliotheksausweis erhalten?

Ja, die Zugänge werden automatisch auf die neue KIT-Card übertragen, genauso, wie die Nutzung als Bibliotheksausweis an der KIT-Bibliothek. Beachten Sie aber, dass sich durch die neue KIT-Card Ihre Bibliothekskennung ändert. Sie entspricht der Nummer, die auf die KIT-Card rechts oben aufgedruckt ist.

Nachdem Sie Ihre neue Karte abgeholt haben, kann es sein, dass die für Sie freigeschalteten Funktionen nicht sofort verfügbar sind. Die meisten Funktionen sind nach wenigen Minuten aktiv. Ausnahme ist die Zeiterfassung. Hier kann die Freischaltung bis zu einer Stunde dauern.

Sollten Sie die Karte auch als Ausweis in der Badischen Landesbibliothek oder der Stadtbibliothek nutzen, so müssen Sie die neue Bibliotheksnummer dort vor Ort umstellen lassen.

Was muss ich bezüglich der freigeschalteten Zugänge beachten?

Wenn Sie Ihre Karte auch zum Öffnen von Türen verwenden, bei denen der Kartenleser direkt im Türschloss verbaut wurde (sog. Offline-Schlösser) so geben Sie das beim Abholen der Karte an. Aus technischen Gründen müssen Sie Ihre alte Karte vorübergehend behalten und diese weiterhin zum Öffnen dieser und nur dieser Türen nutzen.

Sollte der Leser neben der Tür installiert sein, werden die Zugänge automatisch von der alten auf die neue Karte übertragen. Dies gilt auch für die Zufahrtsberechtigung zum Campus Süd.

Kann das derzeitige Bild meiner KIT-Card für die neue verwendet werden?

Nein, es ist leider nicht möglich das alte Bild weiter zu verwenden, da die Bilder nach der Produktion der Karte aus datenschutzrechtlichen Gründen gelöscht wurden. In Zukunft ist das anders, da können Sie entscheiden ob und wann das Bild gelöscht wird. Dazu muss es aber einmalig hochgeladen werden.

Wie läuft der Tausch der KIT-Card ab?

Sie laden ein Bild unter https://my.scc.kit.edu/shib/kitcard.php hoch und geben dort an, wo Sie die Karte abholen wollen. Nachdem die Karte im Hintergrund produziert wurde, erhalten Sie eine Mail, wo Sie die Karte abholen können. Bringen Sie bitte Ihre alte Karte mit.

Kann ich jemanden beauftragen/bevollmächtigen meine neue Karte abzuholen?

Nein, Sie müssen Ihre neue Karte persönlich abholen. Die Zugangregelungen zum Campus Nord erfordern die persönliche Identifikation. Da die Karten aller Mitarbeiter/innen am KIT den Zugang zum CN erlauben, kann hier leider keine Ausnahme gemacht werden. Wenn Sie an einer Außenstelle des KIT tätig sind, setzen Sie sich bitte mit der Anmeldung am CN in Verbindung.

Bei Studierenden ist ebenfalls die persönliche Identifikation erforderlich, auch wenn die Studierendenkarte per se nicht für den Zugang zum CN ausreichend ist. Sie benötigen dazu zusätzlich eine Zugangskarte, die Sie bei Bedarf an der Anmeldung am CN bekommen.

Wie lange ist meine neue Karte gültig?

Wenn Ihr Arbeitsvertrag nichts Anderes vorgibt, ist Ihre neue Karte ab Produktionsdatum wieder für fünf Jahre gültig.

Ich arbeite an einer Außenstelle, wie bekomme ich meine Karte

Außenstellen wie beispielsweise Campus Alpin, HIU, Dresden, etc. geben beim Ausgabeort Campus Nord an. Die Karte wird Ihnen bzw. dem jeweiligen Ansprechpartner für die Ausgabe der Karte vom Ausweisbüro zugesandt.

Was muss ich beim Hochladen des Bildes beachten?

Das Bild muss mindestens eine Auflösung von 260 x 346 Pixel haben. Wenn Sie das Bild einscannen, sollten Sie die Auflösung auf 600 dpi oder größer einstellen. Wenn Sie nur einen Scanner mit 300 dpi zur Verfügung haben, achten Sie darauf, dass das Bild mindestens 3x4 cm groß ist.

Muss das Bild ein Passbild sein?

Nein, sie müssen auf dem Bild in der Art eine Passbildes gut zu erkennen sein und es dürfen keine weiteren Personen oder Tiere abgebildet sein. Ansonsten bleiben nur noch Ihre eigenen Ansprüche an das Bild. Es wird Sie schließlich die nächsten Jahre begleiten.

Muss das Bild biometrische Kennzeichen enthalten oder den entsprechenden Anforderungen genügen?

Nein, Sie müssen auf dem Bild gut zu erkennen sein und es sollte keine weitere Person abgebildet sein. Ansonsten bleiben nur noch Ihre eigenen Ansprüche an das Bild. Es wird Sie schließlich die nächsten Jahre begleiten.

Ich habe gerade kein Bild zur Hand. Kann ich das Bild auch mit meinem Smartphone aufnehmen?

Ja, gehen Sie dazu im Browser Ihres Handys auf Ihre my.scc-Seite https://my.scc.kit.edu/shib/kitcard.php. Loggen Sie sich ein. Wählen Sie im Menü mit den drei Balken den Punkt "Upload". Danach bekommen Sie bei den meisten Handys die Auswahl ein Bild zu wählen oder direkt eines aufzunehmen. Sie können das Bild mit der Selfie-Kamera Ihres Smartphones aufnehmen. Nach Abschluss der Aufnahme wird dieses meist automatisch hochgeladen. Achten Sie aber darauf, dass Sie auf dem Bild vergleichbar einem Passbild gut zu erkennen sind.

Ich sehe das Bild auf meiner my.scc-Seite. Muss ich jetzt nochmals bestätigen?

Nein, wenn Sie das Bild auf Ihrer my.scc-Seite sehen, ist es erfolgreich hochgeladen und kann für den Produktionsprozess verwendet werden.

Was muss ich selbst tun, damit ich meine neue KIT-Card bekomme?

Sie müssen das Bild hochladen und anschließend können Sie sich erst einmal zurücklehnen. Wir machen den Rest für Sie. Sie bekommen eine Mail, wenn die Karte zur Abholung bereitliegt und wo Sie sie abholen können. Bringen Sie bitte Ihre alte Karte mit. Bitte holen Sie Ihre neue KIT-Card zeitnah nach der Information zur ABholung ab.

Ich habe noch Guthaben auf meiner alten Karte. Bleibt dieses erhalten?

Wenn Sie die neue Karte abholen, wird direkt vor Ort das Guthaben übertragen. Danach kann Ihre alte Karte nicht mehr zum Bezahlen genutzt werden. Bringen Sie zum Umbuchen die alte Karte mit.

Ich habe die Autoload Funktion aktiviert. Bleibt diese erhalten?

Nein, Sie müssen für die neue Karte die Autoload-Funktion (= automatisches Aufladen der Karte) neu registrieren. Bitte richten Sie dies nach Erhalt Ihrer neuen Karte unter Vorlage einer EC-Karte an einem der Servicepoints des Studierendenwerks Karlsruhe ein. Alle Servicepoints finden Sie [hier]

Kann ich die neue Karte auch ohne Bildupload machen lassen?

Grundsätzlich ist das nicht möglich. In begründeten Ausnahmefälle ist eine Produktion der neuen Karte ohne Bildupload in der Anmeldung am CN möglich. Allerdings werden Karten mit Bildupload zeitlich bevorzugt, so dass nur auf dem Weg gewährleistet ist, dass Sie vor Ende der Sperrung der Bezahlfunktion eine neue KIT-Card haben.

Muss ich meine alte Karte abgeben?

Ja, die Karte wird bei Abholung der neuen Karte eingezogen. Lediglich, wenn technische Gründe bestehen (beispielsweise lokale Zugangssysteme, die noch nicht auf die neue Technologie umgestellt wurden), kann die Karte behalten werden. In diesem Fall wird sie aber gekennzeichnet, dass sie nicht mehr zum Zugang zum Campus Nord berechtigt. Diese Fälle müssen im Vorfeld der Campussicherheit gemeldet werden.

Hintergrund ist eine Vorgabe, dass grundsätzlich für jede Person nur eine Karte existieren darf, die Zugang zum Campus Nord ermöglicht.

Als Mitarbeiter/in finde ich die Personalnummer nicht mehr, als Studierende die Matrikelnummer?

Die Personalnummer wird nicht mehr auf die KIT-Card aufgebracht. Sie können diese aber jederzeit unter https://my.scc.kit.edu nachschauen.

Die Matrikelnummer ist Teil der "European Student ID". Sie entspricht dem Teil nach dem letzten Bindestrich auf der links im Namensbereich aufgedruckten Nummernfolge.